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   LG Berlin, 20.02.2013 - 65 S 209/12   

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https://dejure.org/2013,13344
LG Berlin, 20.02.2013 - 65 S 209/12 (https://dejure.org/2013,13344)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.02.2013 - 65 S 209/12 (https://dejure.org/2013,13344)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 65 S 209/12 (https://dejure.org/2013,13344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Mieters auf Zustimmung des Vermieters zu einer Modernisierungsmaßnahme in Form des Einbaus einer Gas-Kombitherme

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Modernisierungsankündigung für Gaszentralheizung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Modernisierungsankündigung; Austausch der Kachelöfen gegen Gasetagenheizung; Energieeinsparung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neue Heizung: Energieeinsparung muss Vermieter nachweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Inhaltliche Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung (IMR 2013, 316)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Auszug aus LG Berlin, 20.02.2013 - 65 S 209/12
    Zwar ist bei Energieeinsparmaßnahmen die Beifügung einer Wärmebedarfsberechnung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht erforderlich (vgl. BGHZ 150, 277).
  • LG Berlin, 10.09.2007 - 67 S 90/07

    Erhöhung der Wohnraummiete wegen Modernisierung: Erläuterung der

    Auszug aus LG Berlin, 20.02.2013 - 65 S 209/12
    Der Vermieter hat hierbei die Tatsachen darzulegen, anhand derer der Mieter zumindest überschlägig beurteilen kann, ob die geplante Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (vgl. insofern auch LG Berlin, Urt. v. 26.06.2008 - 62 S 439/07, MM 2008, 370; Urt. v. 10.09.2007 - 67 S 90/07, GE 2007, 1553; Urt. v. 05.11.2012 - 67 S 611/11 - n.v.).
  • LG Berlin, 26.06.2008 - 62 S 439/07
    Auszug aus LG Berlin, 20.02.2013 - 65 S 209/12
    Der Vermieter hat hierbei die Tatsachen darzulegen, anhand derer der Mieter zumindest überschlägig beurteilen kann, ob die geplante Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (vgl. insofern auch LG Berlin, Urt. v. 26.06.2008 - 62 S 439/07, MM 2008, 370; Urt. v. 10.09.2007 - 67 S 90/07, GE 2007, 1553; Urt. v. 05.11.2012 - 67 S 611/11 - n.v.).
  • LG Bremen, 21.02.2019 - 2 S 159/18

    Welche Anforderungen sind an die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme zu

    Um der Beklagten eine zumindest überschlägige Einschätzung hinsichtlich der behaupteten Energieeinsparung zu ermöglichen, wäre im vorliegenden Fall - wie auch das Amtsgericht richtigerweise ausgeführt hat - z.B. die Angabe der konkreten Wirkungsgrade für die alte und neue Heizungsanlage geeignet gewesen (LG Berlin, Urteil vom 20. Februar 2013 - 65 S 209/12; AG Bremen, Urteil vom 09. März 2018 - 7 C 284/17).
  • AG Bremen, 09.03.2018 - 7 C 284/17

    Anforderungen an eine wirksame Modernisierungsankündigung?

    Hierfür wäre im vorliegenden Fall z.B. die Angabe der konkreten Wirkungsgrade für die alte und neue Heizungsanlage geeignet gewesen" (Landgericht Berlin, Urt.v. 20.02.2013, 65 S 209/12; auch nach Bundesgerichtshof, Urt.v. 20.06.2012, NJW 2012, S. 2954 (2955), RdNr. 18: muss die Ersetzung einer älteren Gasetagenheizung durch eine moderne Gaszentralheizung nicht ohne weiteres eine Maßnahme zur Energieeinsparung sein - führte zur Aufhebung und Zurückweisung; vgl. auch allgemein zu den Anforderungen: Harsch, Auswirkungen der Mietrechtsänderung bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§§ 555a - 555f BGB) WuM 2013, 514 ff., 578 ff. (580/581): "Auf jeden Fall muss der Vermieter im Ankündigungsschreiben die einzelnen Werte darlegen, denn der Mieter muss vergleichen können").
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